Kooperation für Mehr Sicherheit: Stadt und Polizei kontrollierten gemeinsam in der Fußgängerzone Bad Kissingen
BAD KISSINGEN – In Bad Kissingen haben Polizei und Ordnungsamt in der Fußgängerzone eine gemeinsame Kontrolle durchgeführt. Ziel war es, die Regeln für Radfahrer und Scooter-Fahrer durchzusetzen, da diese ihre Fahrzeuge tagsüber schieben müssen. Das Radfahren und Rollerfahren ist in der Fußgängerzone nur zwischen 18 Uhr abends und 10 Uhr morgens erlaubt.
Kontrolle und Verstöße
Die gemeinsame Kontrolle dauerte drei Stunden. Während die städtische Verkehrsüberwachung den ruhenden Verkehr und die Einhaltung der Geh- und Radwegfreiheit im Fokus hatte, konzentrierte sich die Polizei auf den fließenden Verkehr.
Polizeihauptkommissar Florian Heuring teilte mit, dass die Polizei während der Aktion zehn Verstöße feststellte. Radfahrer, die verbotenerweise durch die Fußgängerzone fuhren, mussten ein Verwarnungsgeld von 25 Euro zahlen, E-Scooter-Fahrer 15 Euro. Bei einer Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern erhöht sich die Strafe auf 35 Euro.
Besonders auffällig war der Fall eines S-Pedelec-Fahrers, der ohne das erforderliche Versicherungskennzeichen angetroffen wurde. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen fehlender Versicherung.
Stadt und Polizei Bad Kissingen erinnerten die Bürger in diesem Zusammenhang an den Grundsatz der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr vorschreibt.
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